AML-Richtlinie

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Herzlich willkommen unibet österreich

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Verantwortliche Stelle: Unibet Casino
Website: unibetat.com
Kontakt E-Mail: [email protected]
Adresse:
Quellenstraße 59, 1100 Wien, Österreich

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche („AML-Richtlinie“) gilt für alle Transaktionen und Dienstleistungen, die von Unibet Casino („wir“, „uns“ oder „das Unternehmen“) über die Website unibetat.com bereitgestellt werden. Dies umfasst die Kontoeröffnung, Spielaktivitäten, Finanztransaktionen und jegliche sonstige Interaktion mit Nutzern.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD), den nationalen Rechtsvorschriften Österreichs und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entwickelt.

2. Ziele der Richtlinie

  • Verhinderung der Nutzung der Plattform für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Einhaltung der anwendbaren Gesetze und regulatorischen Anforderungen.
  • Schutz des Rufs und der Integrität des Unternehmens.

3. KYC-Verfahren

Alle Kunden durchlaufen ein „Know Your Customer“ (KYC) Verfahren bei der Registrierung und/oder beim Erreichen bestimmter Transaktionsschwellenwerte. Dies beinhaltet:

  • Identitätsprüfung: gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Adressprüfung: ein aktueller Versorgervertrag (z.B. Strom, Gas), Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Prüfung der Herkunft und Legalität der Mittel sowie des Vermögens bei Bedarf.

4. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen werden kontinuierlich mithilfe automatisierter Systeme zur Erkennung verdächtiger Aktivitäten überwacht, wie zum Beispiel:

  • Ungewöhnlich hohe oder häufige Transaktionen.
  • Ein- und Auszahlungen ohne anschließende Spielteilnahme.
  • Nutzung verschiedener Konten durch eine Person.

5. Meldung verdächtiger Aktivitäten

Jede verdächtige Aktivität wird umgehend erfasst und gegebenenfalls den zuständigen Behörden (z.B. der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA oder der Geldwäschemeldestelle) gemeldet.

6. Mitarbeiterschulung

Alle Mitarbeiter, die im Kundenkontakt oder mit Finanztransaktionen zu tun haben, erhalten regelmäßige AML-/KYC-Schulungen und aktualisieren ihr Wissen mindestens einmal jährlich.

7. Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Alle KYC-Daten und Transaktionsaufzeichnungen werden für mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung aufbewahrt, in Übereinstimmung mit dem österreichischen und europäischen Recht.

8. Sanktionslistenprüfung

Vor der Freischaltung eines Kontos und bei wesentlichen Transaktionen wird eine Prüfung des Kunden gegen internationale und nationale Sanktionslisten (einschließlich Listen der EU, der UNO und OFAC) durchgeführt.

9. Risikobewertung

Das Unternehmen führt regelmäßig eine AML/CTF-Risikobewertung durch, die geografische Herkunft der Kunden, Produktarten, Transaktionsvolumina und andere Faktoren berücksichtigt. Die Kontrollmaßnahmen werden an das Risikoniveau angepasst.

10. AML-Compliance-Beauftragter

Ein benannter AML-Compliance-Beauftragter ist für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich.

11. Überprüfung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Gesetzeslage und regulatorischen Anforderungen überprüft.

12. Kontaktinformationen

Diese Seite dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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